Führerscheine

Ob Sie sich für den Führerschein der Klasse A (Motorrad), B (PKW), C (LKW), D (Bus) oder T (Traktor) interessieren, wir haben das passende Angebot für Sie. Unsere qualifizierten und erfahrenen Fahrlehrer unterstützen Sie bei jedem Schritt Ihrer Ausbildung und sorgen dafür, dass Sie sicher und souverän im Straßenverkehr unterwegs sind. 

Uns ist sehr wichtig, dass Sie Spaß bei der Ausbildung haben und trotzdem – oder gerade deshalb – die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung  bekommen.  

A

Zweirad

B

PKW

BE

PKW-Anhänger

C

LKW

D

Bus

T

Traktor

Mofa (Prüfbescheinigung)

Mindestalter 15 Jahre

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor

Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h

Klasse AM

Mindestalter 15 Jahre

Einspurige Kraftfahrzeuge auch mit Beiwagen

Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h bbH

Hubraum max. 50 cm³

Dreirädrige oder vierrädrige Leichtfahrzeuge

Hubraum max. 50 cm³ bei Ottomotoren / Elektromotoren oder Dieselmotoren max. 4 kW Nenndauerleistung

Leermasse bei Vierrädrigen bis max. 350 kg

Dreirädrige oder vierrädrige Leichtfahrzeuge

Hubraum max. 50 cm³ bei Ottomotoren / Elektromotoren oder Dieselmotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
Leermasse bei Vierrädrigen bis max. 350 kg

Kasse A1

Mindestalter 16 Jahre

Krafträder auch mit Beiwagen

Hubraum max. 125 cm³

Motorleistung max. 11 kW bei einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von 0,1 kW/kg nicht übersteigt

Dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einen Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW

Klasse A2

Mindestalter 18 Jahre  / bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich

Krafträder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h

Motorleistung max. 35 kW bei einem Verhältnis der Leistung zur Leermasse von 0,2 kW/kg nicht übersteigt

Klasse A

Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg / 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW

20 Jahre bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist nur eine praktische Prüfung erforderlich)

Krafträder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h

Klasse B

Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre BF 17 bei begleiteten fahren

Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5t nicht eingeschlossen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

Einschluss Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg auch wenn das Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von 3,5t ausweist

Bei Anhängern über 750 kg darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigen

BE

PKW-Anhänger

Klasse BE

Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre BF 17 bei begleiteten fahren

Fahrzeugkombination bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Anhänger 3500 kg nicht übersteigt.

Entspricht einer zulässigen Gesamtmasse von 7t

Klasse C1

Mindestalter 18 Jahre

Kraftfahrzeuge über 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D

Beförderung von max. 8 Personen

Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse

Klasse C1E

Mindestalter 18 Jahre

Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt

Geltungsdauer 5 Jahre (danach Gesundheits-Check und augenärztliches Gutachten)

Klasse C

Mindestalter 21 Jahre (* 18 Jahre )

Kraftfahrzeuge über 3500 kg ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D

Beförderung von max. 8 Personen

Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse

*unter bestimmten Voraussetzungen ist das Mindestalter reduziert

Klasse CE

Mindestalter 21 Jahre (* 18 Jahre )

Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

*unter bestimmten Voraussetzungen ist das Mindestalter reduziert

Klasse D

Mindestalter 24 Jahre (* 23, 21, 20 und 18 Jahre )

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen, außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg bestehen)

*unter bestimmten Voraussetzungen ist das Mindestalter reduziert

Klasse DE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Klasse T

Mindestalter 16 Jahre

Zugmaschinen mit einer durch die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach Ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).

Ab 16 Jahre bis 40 km/h

Ab 18 Jahre mit 60 km/h

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen.